Wohnraumpotenzial

Risikoprüfung

Was ein Vorhaben kippen kann, bevor es anfängt.

Vier Belange, die häufiger entscheiden als das Baurecht selbst.

Grundstück kostenlos prüfen

01

Was geprüft wird.

Hochwasser

Lage in Überschwemmungsgebieten und Risikogebieten, aus den Gefahren- und Risikokarten der Länder.

Lärm

Belastung durch Straße, Schiene und Luftverkehr aus der Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Wohnnutzung scheitert daran häufiger als am Planungsrecht.

Schutzgebiete

Natura 2000, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, aus den Daten des Bundesamts für Naturschutz.

Denkmalschutz

Eintrag in den öffentlich zugänglichen Denkmallisten – für das Gebäude selbst und für das Umfeld.

02

Warum das vorne gehört.

Ein Belang, der spät auffällt, kostet am meisten.

Planungsrecht lässt sich verhandeln. Ein Überschwemmungsgebiet nicht. Wer erst nach dem Entwurf erfährt, dass das Grundstück im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt, hat den Entwurf umsonst bezahlt.

Deshalb steht die Risikoprüfung im Bericht als eigener Prüfpunkt und nicht als Fußnote.

Datenbasierte Potenzialeinschätzung, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Über die Zulässigkeit entscheidet die Behörde.

03

An einer echten Adresse nachgezählt.

Jülicher Straße 3 in Berlin-Wedding, unser Prüfgrundstück. So sieht die Bilanz aus, wenn man sie offenlegt.

96

Angaben fragt die Auswertung insgesamt ab

75

davon sind aus amtlichen Quellen belegt

12

fehlen, ließen sich aber beschaffen

9

haben keine offene Quelle – und bekommen auch keine

Die roten Lücken sammeln sich bei den öffentlichen Belangen, und zwar bei immer denselben fünf: Radon, Altlasten, Bodenbewegung, Erdbebenzone sowie Schnee- und Windlast. Für keine davon gibt es einen bundesweiten Dienst, den man abfragen könnte – die Angaben stehen in Tabellen, in DIN-Anhängen oder im Landeskataster, das auf Anfrage antwortet.

Vollständig sind dafür Flurstück, Planungsrecht und Energie. Diese Unterscheidung steht so im Bericht: eine Lücke, die wir schließen können, sieht anders aus als eine Grenze, die bleibt. Wer beides gleich darstellt, verkauft eine Arbeitsliste als Naturgesetz – oder umgekehrt.

04

Was wir nicht prüfen.

Damit klar ist, wo die Auswertung aufhört.

  • Baugrund und Tragfähigkeit – dafür braucht es ein Gutachten am Objekt. Die Bohrdaten der Landesgeologie sagen, womit zu rechnen ist; sie ersetzen keine Baugrunduntersuchung nach DIN 4020.
  • Altlasten, wo das Landeskataster nicht offen zugänglich ist. Das ist in den meisten Ländern der Fall.
  • Kampfmittelverdacht – je nach Land nur auf Anfrage.
  • Nachbarrechtliche Ansprüche.

Was sonst noch ausgewertet wird

Vier Auswertungen, ein Bericht. Jede beantwortet eine eigene Frage.

Wertindikation

Bodenrichtwert und Potenzial als Bandbreite, nicht als eine Zahl.

Häufige Fragen

Ersetzt das ein Bodengutachten?

Nein. Wir werten aus, was öffentlich dokumentiert ist. Ein Baugrundgutachten wird am Objekt erstellt und bleibt nötig.

Woher kommen die Hochwasserdaten?

Aus den Hochwassergefahren- und Risikokarten, die über die Bundesanstalt für Gewässerkunde zugänglich sind. Erstellt werden sie von den Ländern.

Was ist mit Altlasten?

Altlastenkataster sind je Land verschieden zugänglich und oft nicht offen. Wo wir nichts abrufen können, steht das als offener Punkt im Bericht – geraten wird nicht.

Prüft ihr den Denkmalschutz?

Wir prüfen, ob ein Eintrag in den öffentlich zugänglichen Denkmallisten vorliegt. Ob und wie sich daraus etwas machen lässt, entscheidet die Denkmalbehörde.

Erst die Ausschlussgründe, dann der Entwurf.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und braucht nur eine Adresse.

Grundstück kostenlos prüfen Woher die Daten kommen