Darf ich das Dachgeschoss ausbauen?
Der leiseste Weg zu mehr Wohnfläche: Nichts wächst nach außen. Entscheidend sind die Vollgeschoss-Schwelle und der zweite Rettungsweg.
Wissen
Die Frage zerfällt in vier kleinere. Hier stehen sie in der Reihenfolge, in der man sie braucht – und darunter die Seite zu jedem einzelnen Vorhaben.
Was auf einem Grundstück gebaut werden darf, entscheidet zuerst der Bebauungsplan; gibt es keinen, muss sich ein Vorhaben in einem bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen, im Außenbereich gilt der strengere § 35.
Für Wohnungsbau lässt das Baugesetzbuch Abweichungen davon zu – über § 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3a und 3b oder, befristet bis Ende 2030, über § 246e –, aber keine ohne die Gemeinde. Unabhängig davon gilt das Bauordnungsrecht des Landes, etwa die Abstandsflächen, und ob ein Vorhaben auf einem bestimmten Grundstück zulässig ist, entscheidet die Bauaufsicht.
Stand: 01.10.2026 · Nachlesen: § 30 BauGB · § 34 BauGB · § 35 BauGB · § 246e BauGB
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Wer sie in dieser Reihenfolge stellt, spart sich die teuren Antworten auf Fragen, die sich längst erledigt haben.
Gibt es einen Bebauungsplan, entscheidet er. Gibt es keinen – und für rund drei Viertel der Fläche Deutschlands gibt es keinen –, gilt § 34 BauGB: Das Vorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen. Der Maßstab ist dann die Nachbarschaft, nicht eine Zahl.
Steht ein Plan dahinter, stecken seine Grenzen in zwei Zahlen: GRZ und GFZ. Ohne Plan zählt der gemessene Umgebungsmaßstab – dieselbe Größe, an der sich auch entscheidet, ob ein Haus aufgestockt werden darf.
Für Wohnungsbau gibt es dafür mehrere Wege, die der Gesetzgeber zum 30.10.2025 erweitert hat: die Befreiung nach § 31 Abs. 3, die Abweichung nach § 34 Abs. 3a und 3b und, befristet bis Ende 2030, § 246e BauGB. Keiner davon geht ohne die Gemeinde.
Jede Messung hat eine Toleranz, und jede Lücke in den Daten hat einen Grund. Was die Zahlen können und was nicht gehört zur Antwort dazu – sonst ist sie nur die halbe.
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Jedes dieser Vorhaben hat einen anderen Angelpunkt im Recht. Deshalb ist es je eine Seite und kein Sammelartikel.
Der leiseste Weg zu mehr Wohnfläche: Nichts wächst nach außen. Entscheidend sind die Vollgeschoss-Schwelle und der zweite Rettungsweg.
Meist entscheidet nicht die freie Fläche, sondern das Baufenster: Baugrenze, Baulinie, Abstandsfläche.
Drei Fragen in der richtigen Reihenfolge – planungsrechtlich, bauordnungsrechtlich, statisch. Die teuerste kommt zuletzt.
Hinterlandbebauung: Es zählt, ob die Umgebung eine zweite Reihe kennt und ob die Zufahrt rechtlich gesichert ist.
Mit dem Abriss endet der Bestandsschutz. Der Neubau kann kleiner ausfallen als das, was vorher dastand.
Wie viel Grund- und Geschossfläche übrig sind – gerechnet gegen den Bestand, mit und ohne Bebauungsplan.
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Seiten, auf die die anderen immer wieder verweisen.
Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Vollgeschoss: was im Bebauungsplan steht und wie daraus Quadratmeter werden.
Woher die Zahlen kommen, wie genau sie sind und was sie nicht können. Wer mit Messdaten arbeitet, schuldet die Fehlerbalken mit.
Von Abstandsfläche bis Vollgeschoss: jeder Begriff in ein bis drei Sätzen, mit Fundstelle im Gesetz.
Drei Wege, vor dem Bauantrag Klarheit zu bekommen – was sie beantworten, kosten und wie verbindlich sie sind.
§ 246e BauGB: was er erlaubt, bis wann er gilt und warum es ohne die Gemeinde nicht geht.
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Erklären ist das eine. Nachsehen das andere.
Adresse eingeben, und die Ersteinschätzung misst Flurstück, Bestand und Umgebungsmaßstab. Kostenlos, ohne Zahlungsdaten.
Grundstücksfläche, GRZ und GFZ eingeben – heraus kommen zulässige Grundfläche, Geschossfläche, Vollgeschosse und die Reserve gegen den Bestand. Rechnet im Browser, ohne Übertragung.
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Das Gesetz ist überall dasselbe. Wo man nachsieht und wie die Stadt es handhabt, nicht.
Für 15 Großstädte – Berlin, Hamburg, München, Köln und elf weitere – steht auf je einer Seite, was die Stadt zu § 246e BauGB beschlossen hat, ob sie in einer Kulisse nach § 201a liegt und wo Bauaufsicht, Bebauungspläne und Bodenrichtwerte zu finden sind: Was darf ich in meiner Stadt bauen?
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Jeder dieser Artikel endet an derselben Stelle: dort, wo der Einzelfall beginnt. Das ist keine Verkaufsmasche, sondern eine Grenze, die es wirklich gibt.
Recht allgemein erklären darf jeder, und hier kostet es nichts. Recht auf ein bestimmtes Grundstück anwenden wäre Rechtsberatung – die machen wir nicht. Was wir stattdessen tun, ist messen: das Flurstück, den Bestand, die Höhen der Nachbarn — und nachlesen, was die Gemeinde zu solchen Vorhaben öffentlich gesagt hat.
Ein Text kann das prinzipiell nicht leisten. Er kennt Ihre Adresse nicht.
Datenbasierte Potenzialeinschätzung, keine Rechtsberatung. Was die Daten nicht hergeben, steht als „noch zu klären“ im Bericht.
Die Ersteinschätzung misst Flurstück, Bestand und Umgebungsmaßstab. Kostenlos.
Kostenlos, ohne Konto. Was im Bericht steht